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Prüfen

Neben der Beratung von Unternehmen gehört zu unseren Aufgaben die Durchführung freiwilliger Prüfungen, insbesondere die Abschlussprüfung solcher Unternehmen, für die keine Pflichtprüfung vorgeschrieben ist.
  • Gründungsprüfung
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfung
  • Sonderprüfungen

Dabei prüfen wir die Buchführung, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und eventuell den Anhang sowie den Lagebericht. Auch Sonderprüfungen wie Unterschlagungs- und Bestandsprüfungen können von uns vorgenommen werden.

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