Prüfen
Neben der Beratung von Unternehmen gehört zu unseren Aufgaben die Durchführung freiwilliger Prüfungen, insbesondere die Abschlussprüfung solcher Unternehmen, für die keine Pflichtprüfung vorgeschrieben ist, z.B.:
- Gründungsprüfung
- Freiwillige Jahresabschlussprüfung
- Sonderprüfungen
Dabei prüfen wir die Buchführung, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und eventuell den Anhang sowie den Lagebericht. Auch Sonderprüfungen wie Unterschlagungs- und Bestandsprüfungen können von uns vorgenommen werden.